„Allgemeines Zivilrecht“
Dem Zivilrecht kann niemand entgehen!
Dem allgemeinen Zivilrecht kann niemand entgehen, er muß ihm auch nicht entgehen. Jeder tut fast täglich etwas, das juristisch diesem Rechtsgebiet zuzuordnen ist. Der Kauf eines Autos oder einer Wohnung, der Abschluß eines Mietvertrages, die Eröffnung eines Kontos bei der Bank oder die Aufnahme eines Kredites, die Beauftragung eines Handwerkers – all dieses beurteilt sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. In vielen Fällen gibt es hier keine Probleme. Immer wieder aber werden Verträge, die anfangs problemlos erschienen, Gegenstand von Auseinandersetzungen. Der Mieter rügt Mängel der Wohnung, der Vermieter erhält seine Miete nicht, das Darlehen kann nicht zurück gezahlt werden, die gekaufte Wohnung hat Mängel. Gibt es hier Streit, ist regelmäßig juristische Hilfe nötig, die wir gerne bieten.Aber auch ohne den Abschluß eines Vertrages stellen sich für jedermann immer wieder zivilrechtliche Fragen. Man erleidet z. B. einen Schaden und fragt sich, wer diesen erstatten muß. Oder man verursacht einen Schaden und sieht sich nun einer Inanspruchnahme ausgesetzt.
Unsere Beratungen zu diesem Tätigkeitsbereich umfassen:
- personenbezogene Rechte (Namensrecht etc.)
- Vertragsabschlüsse (Angebot, Angebotsannahme)
- Leistungsstörungsrecht (Verstöße bei Vertragserfüllung)
- verschiedene Vertragstypen (Kauf, Miete, Darlehen, Bürgschaft)
- Grundstücksrecht (auch Nachbarschaftsrecht)
- Schadensrecht