„Gesellschaftsrecht“
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt unsere Kanzlei Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Aufgaben:
alle Gesellschaftsformen
- Vertragsgestaltung und Gründung
- Organisation von Unternehmen
- Projektabwicklung und Vertragsgestaltung
- Beratung bei Gesellschafterwechsel
- Haftungsfragen während der Gründungsphase
- Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
- Umwandlung von Gesellschaften
- Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung und Wirtschaftsprüfern
- steuerrechtliche Fragestellungen
- Verhaltensweise in der Krise
- Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
GmbH
- Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
- Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer
Aktiengesellschaft
- Satzungen für Aktiengesellschaften
- Gründung "kleiner Aktiengesellschaften"
- Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
- Beratung für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen
- Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen
- Projektierung, Finanzierung und Durchführung des Going Public
- Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder