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Anwaltskanzlei Brühl
Rechtsberatung und Steuerberatung

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„Unternehmensnachfolge“

Wir helfen Ihnen Ihr Lebenswerk zu bewahren!

Die Folgen einer nicht oder unzureichend geregelten Nachfolge sind gewaltig. Ich berate Sie bei folgenden möglichen Elementen der Unternehmensübergabe und unterstütze Sie bei der Umsetzung:

Familieninterne Nachfolge

  • Schenkung zu Lebzeiten unter Auflagen
  • Vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen
  • Ermittlung von Abstandszahlungen an den Betriebsübergeber und von Gleichstellungsgeldern an nicht erbende Angehörige
  • Unternehmertestament

Externe Nachfolge

  • Unternehmensverkauf: Kaufpreisfindung, Begleitung der Vertragsverhandlungen zur Optimierung der Verkaufskonditionen, Aufbereitung von Zahlenmaterial und Betreuung von Due Dilligence-Prüfungen
  • Betriebsverpachtung: Vermeidung der steuerpflichtigen Aufdeckung stiller Reserven