„Ehe- & Familienrecht“
Rechtsberatung bei Ehe- und Familienstreitigkeiten
Hoch sensible Vorgehensweise ist auch im Bereich des Familienrechtes angezeigt. Denn ähnlich den erbrechtlichen Zwistigkeiten spielen bei innerfamiliären Problemen die Emotionen eine herausragende Rolle. Dabei werden oftmals Konflikte auf dem „Rücken der Kinder“ ausgetragen. Dies – und das muss oberstes Gebot sein – gilt es zu vermeiden. Kinder zu instrumentalisieren dient lediglich dem Zweck, eigene Positionen unzulässig zu stärken und somit die Gefühle des Partners zu missbrauchen. Sachdienlich ist es nicht. Insoweit verstehen sich die Anwälte der Sozietät als Vermittler zwischen den (widerstreitenden) Interessen der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder.Mit gebotener Bestimmtheit, aber mit wohlwollendem Blick auf das Wohl des Kindes, werden von uns familienrechtliche Mandate bearbeitet. Vermutlich liegt hierin der Grund dafür, dass die Anwaltskanzlei Brühl eine außerordentlich hohe Quote an einvernehmlichen Scheidungen vorweisen kann.
Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungs- bzw. das vollumfängliche Sorgerecht können durch die feinfühlige Bearbeitung häufig ohne richterliche Mitwirkung vereinbart werden. Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist – weil dann u.U. nur ein Anwalt vonnöten ist – die kostengünstigste Lösung, eine bestehende Ehe offiziell scheiden zu lassen. Nur wenn sich ein beteiligter Ehepartner der gebotenen Einsicht widersetzt und entsprechend zur Eskalation des Konfliktes beiträgt, muss mit aller Konsequenz die aktuelle Rechtsordnung durchgesetzt werden.