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Anwaltskanzlei Brühl
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„Erbrecht“

Sachliche Abwicklung bei Erbschaftsansprüchen!

Müssen Erbschaftsansprüche durchgesetzt oder unberechtigte Erbschaftsansprüche abgewehrt werden, sind in diesen Fällen die Beteiligten oft durch starke Gefühle zur sachlichen Abwicklung nicht in der Lage.

Eine rechtzeitige Beschäftigung mit der Materie und beispielsweise die Errichtung eines Testaments kann viele Streitereien nach dem Erbfall schon im Vorfeld vermeiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine Vielzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben etc. sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen.

So umfassend diese gesetzlichen Regelungen sind, in vielen Fällen passen sie nicht, entsprechen nicht der Interessenlage der Beteiligten oder widersprechen den Regelungen des Gesellschafts-, Steuer- und/ oder Familienrechts. Gesetzliche Regelungen für die vorweggenommene Erbfolge existieren hingegen überhaupt keine. Hier müssen Sie auf praktisch erprobte und durch die Rechtsprechung entwickelte und gebilligte Gestaltungen zurückgreifen.

Unsere Beratungen zum Erbrecht umfassen:

  • Testamente
  • Pflichtteil
  • Übergabe zu Lebzeiten
  • Erbschaftsteuer-Erklärungen
  • Schenkungsteuer-Erklärungen
  • Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
  • Erbteilung
  • Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Erbrechtsmediation und Schiedsgerichtsbarkeit