„Unternehmenskaufrecht“
Beratung bei Unternehmenskäufen
Zur Tätigkeit unserer Kanzlei gehört die Beratung und Vertretung bei der Durchführung von Unternehmenskäufen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Due Diligence-Prüfungen
- Risikoabschätzung in steuerrechtlicher, arbeitsrechtlicher (Mitbestimmungsprobleme), umweltrechtlicher, insolvenzrechtlicher, kartellrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht
- Beratung bei der Gestaltung des Unternehmenskaufs und der neuen Unternehmensstruktur
- Beratung und Begleitung bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen
- Erstellung von Vertragsentwürfen