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Anwaltskanzlei Brühl
Rechtsberatung und Steuerberatung

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„Arbeitsrecht“

Motivationen und Beweggründe einschätzen!

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Bei Arbeitnehmern herrscht der Grundsatz vor, dass bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland stets der Weg zum Arbeitsgericht beschritten wird. Längst hat sich herumgesprochen, dass die Gerichte auf eine gütliche Einigung drängen. Ein paar Tausend Euro Abfindung sind da allemal drin. Das muss nicht sein. Bereits im Vorfeld, bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch bei Abmahnungen, Kündigungen u.ä. kann der Grundstein für eine erfolgreiche Personalpolitik gelegt werden.

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten bundesweit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Für uns stehen neben einer fundierten fachlichen Arbeit die persönliche Betreuung und Erreichbarkeit des Beraters im Vordergrund. Hierbei vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Da wir so die Denkweise beider Seiten kennen, können wir die Motivationen und Beweggründe des jeweiligen Gegners einschätzen und sachgerechte Lösungen erarbeiten.

Zu unserem Leistungsumfang gehört insbesondere:

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten
  • Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Abmahnungen, Ermahnungen, Versetzungen und Zeugnisse
  • Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen