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„Rechts- & Steuer-Tipps“

Ratschläge zu Rechts- und Steuerfragen

Auf dieser Seite finden Sie einige interessant und kostenlose Tipps und Ratschläge aus den Bereichen Recht und Steuer.


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24.08.2008

Jahressteuergesetz 2009: Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen

Der Vorsteuerabzug bei unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen soll beschränkt werden. Von dieser Änderung sind Sie betroffen, sobald Sie Ihren Pkw auch für unternehmensfremde Zwecke verwenden.

Häufigstes Beispiel: Die private Nutzung durch den Unternehmer. Nicht betroffen sind hingegen Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch einem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassene Fahrzeuge.

Konsequenz: Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es nur Vorsteuerabzug aus 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der Aufwendungen für Miete und Leasing sowie anderen laufenden Betriebskosten. Im Gegenzug entfällt dann die Besteuerung der nichtunternehmerischen Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe nach Umsatzsteuer-Gesetz: Bemessungsgrundlage bei Privatnutzung eines Pkw - Verteilung der Anschaffungskosten nach § 15a UStG Zeitraum§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. In § 15a UStG soll für den Fall einer Nutzungsänderung bzw. Veräußerung oder Entnahme des Fahrzeugs eine Berichtigungsregelung geschaffen werden.

Quelle: steuertipps.de
Link: www.steuertipps.de
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