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zurück | 24.08.2008 |
Deutsche Rechtsanwälte gut und günstigInstitut der Deutschen Wirtschaft vergleicht Anwaltskosten in Europa.Deutsche Rechtsanwälte verfügen über eine fundierte Ausbildung und hohe Qualifikation. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft müssen sie ein langes Studium und einen zweijährigen Referendardienst durchlaufen und zwei juristische Staatsexamina ablegen. Außerdem unterliegen sie nach der Bundesrechtsanwaltsordnung der Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Damit sind deutsche Anwälte im europäischen Vergleich gut aufgestellt. Ob dies auch auf die deutschen Vergütungsregelungen zutrifft, hat das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln untersucht. Nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: RVG) ist seit dem 1. Juli 2004 die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte. Das RVG ersetzt ab dem genannten Zeitpunkt die bisher geltenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und gilt für Aufträge, die nach dem 30. Juni 2004 gegenüber Rechtsanwälten erteilt werden.RVG) gilt, dass Rechtsanwälte in gerichtlichen Angelegenheiten nach dem Streitwert abrechnen und die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen. Die EU-Kommission hat Bedenken geäußert, dass solche starren Vergütungssysteme, die es in einigen, aber nicht in allen europäischen Staaten gibt, den freien Wettbewerb behindern und die Verbraucher mit unnötig hohen Kosten belasten könnten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft, das die Anwaltsvergütungssysteme in Europa verglichen hat, belegt in einer jetzt veröffentlichten Studie eindrucksvoll, dass diese Befürchtungen unbegründet sind. Besonders im Bereich der niedrigen Streitwerte seien die Preise für den Anwalt nicht nur nicht höher, sondern z.T. deutlich geringer als in den Vergleichsländern, in denen keine gesetzlichen Preisvorschriften existierten. Die geringen Preise in diesem Bereich wirkten positiv auf den Zugang zum Rechtssystem. In Deutschland kann es sich also jeder Bürger leisten, auch niedrige Forderungen einzuklagen. Die Anwaltschaft, allen voran die Bundesrechtsanwaltskammer, wird sich deshalb – im Interesse der Verbraucher – weiterhin für eine Beibehaltung unseres Gebührensystems einsetzen. Nur so wird auch in Zukunft jeder Bürger zu „seinem“ Recht kommen! | |
Quelle: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Link: www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/ | |
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